Allgemeine Geschäftsbedingungen

Insbesondere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachstehend als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle rechtlichen Beziehungen mit Geschäftspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) der GEBRÜDER EGGERZ UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (nachfolgend „GEBRÜDER EGGERZ“ genannt) ausschließlich.

Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn GEBRÜDER EGGERZ hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Die AGB gelten auch dann, wenn GEBRÜDER EGGERZ in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGBs abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltslos annimmt und/oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführt.

2. Angebote, Vertragsschluss

2.1
Angebote der GEBRÜDER EGGERZ sind freibleibend.

Ein Vertragsschluss kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der GEBRÜDER EGGERZ, spätestens jedoch mit der Lieferung zustande.

Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail.

2.2
Bestellungen durch den Kunden stellen verbindliche Vertragsangebote dar und können von GEBRÜDER EGGERZ innerhalb von vier Wochen ab Eingang angenommen werden.

2.3
Alle Angaben in Abbildungen, Prospekten, PDFs, Katalogen, auf der Webseite und in der Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn sie als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.

Die Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos durch GEBRÜDER EGGERZ muss ausdrücklich und in Schriftform erfolgen.

2.4
An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art behält sich GEBRÜDER EGGERZ das Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch GEBRÜDER EGGERZ.

2.5
Für Montageleistungen gelten ergänzend unsere Montagebedingungen.

2.6
Bei Anfragen, Registrierungen, Bestellungen über die Webseite, Kataloganforderungen und bei Entgegennahme von Aufträgen werden Daten gespeichert.

3. Lieferungen, Lieferzeit

3.1
Lieferfristen sind Circa-Fristen und beginnen jeweils mit Absendung der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferfrist setzt jedoch voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und insbesondere alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

3.2
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3.3
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die für GEBRÜDER EGGERZ unvorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar sind (so z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Störungen in der Rohstoffversorgung, verspätete Lieferungen der Zulieferer von GEBRÜDER EGGERZ). Dies gilt auch, wenn derartige Ereignisse bei Unter- und Vertragslieferanten eintreten.

3.4
Bei Lieferung von Ware ins EU-Ausland hat der Kunde auf Anforderung eine Gelangensbestätigung bzw. einen Alternativnachweis vorzulegen.

Unterbleibt die Vorlage, behält GEBRÜDER EGGERZ sich vor, die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer zu berechnen.

3.5
GEBRÜDER EGGERZ ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Mehr- und Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

4.1
Die Preise gelten ab Erfüllungsort für die Lieferung in Euro, zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Versandkosten werden extra berechnet.

4.2
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt per Vorkasse oder gemäß der gewährten Bedingungen ab Lieferung entweder innerhalb von 7 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, wenn mit dem Kunden nichts abweichendes vereinbart wurde.

4.3
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei GEBRÜDER EGGERZ maßgebend.

4.4
Nach Ablauf von 21 Tagen nach Rechnungsstellung kommt der Kunde in Verzug.

Mit Eintritt des Verzugs ist GEBRÜDER EGGERZ berechtigt vom Vertrag ohne Fristsetzung zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware abzüglich der dabei anfallenden Kosten (in der Regel 20 % des Warenwertes) zurückzunehmen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Folgen eines Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

4.5
Die Frist zur Vorabinformation der SEPA-Lastschrift beträgt mindestens einen Tag.

4.6
Der Kunde kann ausschließlich mit von GEBRÜDER EGGERZ unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.7
Wenn GEBRÜDER EGGERZ über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden Kenntnis erlangt, oder wenn der Kunde Vorräte oder Außenstände als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, hat GEBRÜDER EGGERZ das Recht, alle Zahlungsvereinbarungen aufzuheben, sofortige Barzahlung oder Rücksendung der Ware zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Vorauszahlung zu verlangen oder gegen Nachnahme zu liefern.

5. Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug

5.1
Der Versand erfolgt gegen eine Versandkostenpauschale einschließlich Verpackung. Die Wahl der Versand- und Verpackungsart bleibt GEBRÜDER EGGERZ vorbehalten.

5.2
Ggfls. kann mit einem Kunden bei einem entsprechenden Auftragswert auf eine Versandkostenpauschale verzichtet werden.

5.3
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt auf den Kunden über; bei Werkverträgen nach Abnahme des Werkes.

Verlangt der Kunde keine Abnahme, so gilt die Leistung nach Ablauf von 10 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als angenommen.

5.4
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist GEBRÜDER EGGERZ berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1
GEBRÜDER EGGERZ behält sich das Eigentum an sämtlicher Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung vor.

6.2
Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für GEBRÜDER EGGERZ vorgenommen.

Wird die Ware mit anderen, GEBRÜDER EGGERZ nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwirbt GEBRÜDER EGGERZ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gegenstände des Kunden als Hauptsache anzusehen sind. Der Kunde verwahrt das entstandene Miteigentum unentgeltlich für GEBRÜDER EGGERZ.

6.3
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit GEBRÜDER EGGERZ rechtzeitig nachkommt; er tritt GEBRÜDER EGGERZ jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. GEBRÜDER EGGERZ nimmt hiermit die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von GEBRÜDER EGGERZ, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; GEBRÜDER EGGERZ verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug geraten ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

Auf Verlangen hat der Kunde seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen und GEBRÜDER EGGERZ sämtliche Auskünfte (Aufstellung der GEBRÜDER EGGERZ zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw.) zu erteilen sowie Unterlagen zu übermitteln, die GEBRÜDER EGGERZ zur Geltendmachung ihrer Rechte benötigt.

6.4
GEBRÜDER EGGERZ ist bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder nach einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.

6.5
Wird die Ware gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Kunde GEBRÜDER EGGERZ gegenüber unverzüglich hiervon Mitteilung zu machen sowie GEBRÜDER EGGERZ und den Dritten gegenüber das Eigentum von GEBRÜDER EGGERZ schriftlich zu bestätigen. Der Kunde ist verpflichtet, GEBRÜDER EGGERZ bei der Geltendmachung ihres Eigentums zu unterstützen.

6.6
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er tritt bereits jetzt seine Entschädigungsansprüche aus Schäden der in Satz 1 genannten Art gegen die Versicherung oder sonstige Ersatzpflichtige in Höhe der Forderungen von GEBRÜDER EGGERZ unwiderruflich an GEBRÜDER EGGERZ ab. GEBRÜDER EGGERZ nimmt hiermit die Abtretung an.

6.7
GEBRÜDER EGGERZ verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt GEBRÜDER EGGERZ.

7. Gewährleistung

7.1
Offen zutage tretende Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Andere Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist der Eingang der Rüge bei GEBRÜDER EGGERZ. Bei verspäteter Rüge sind Ansprüche wegen dieser Sachmängel ausgeschlossen.

7.2
Bei Vorliegen eines Sachmangels ist GEBRÜDER EGGERZ nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu hat der Kunde GEBRÜDER EGGERZ die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller GEBRÜDER EGGERZ notwendig erscheinenden Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist GEBRÜDER EGGERZ von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

7.3
Der Kunde kann nach fehlgeschlagener oder verweigerter Nacherfüllung insoweit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines nur unerheblichen Mangels ist der Kunde jedoch nur zur Minderung des vereinbarten Preises berechtigt. Das Recht zur Minderung des Preises bleibt im Übrigen ausgeschlossen.

7.4
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziffer 8 ein anderes ergibt.

7.5
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware beim Kunden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche gem. Ziffer 8 sowie die gesetzlichen Vorschriften für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Bauwerke und Sachen für Bauwerke (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei Rückgriffansprüchen nach § 479 Abs. 1 BGB sowie bei Baumängeln (§ 634a Abs. 1 BGB).

8. Schadensersatzansprüche

8.1
GEBRÜDER EGGERZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden.

8.2
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von GEBRÜDER EGGERZ auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.

8.3
Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nicht.

9. Bedingungen zur Software

9.1
Vertragsgegenstand ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch tauglich ist.

Dem Kunden obliegt die Prüfung, ob die Programmfunktionen seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm selbstverantwortlich getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Es wird daruf hingewiesen und anerkannt, dass nach dem heutigen Stand der Technik ist eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme nicht, bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich.

9.2
Werden Programme für käufereigene Hardware eingesetzt, ist der Kunde für das Zusammenwirken der Programme mit seiner Hardware selbst verantwortlich.

9.3
Die von GEBRÜDER EGGERZ vertriebene Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich bzw. im Rahmen der mit ihm vertraglich getroffenen Vereinbarung einzusetzen.

9.4
GEBRÜDER EGGERZ treten bei den vertriebenen Programmen nur als Verkäufer auf.

Im Falle von Supportfragen für die Programme wendet sich der Kunde an und ist der einzige Ansprechpartner der auf der Webseite angegebene Kontakt des Herstellers. GEBRÜDER EGGERZ ist für den Support sowie Updates oder das Beheben von Fehlern nicht verantwortlich.

10. Geheimhaltung

Sämtliche von GEBRÜDER EGGERZ stammenden Informationen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von GEBRÜDER EGGERZ zur Weiterveräußerung durch den Kunden bestimmt wurden, gegenüber Dritten geheim zu halten und dürfen im Betrieb des Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

An den Informationen behält GEBRÜDER EGGERZ das Eigentum ausschließlich.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1
Erfüllungsort für Lieferungen durch GEBRÜDER EGGERZ ist der Ort, an dem sich die Ware zum Zwecke der Versendung bestimmungsgemäß befindet. Im Übrigen ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von GEBRÜDER EGGERZ.

11.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten das Amtsgericht am Geschäftssitz von GEBRÜDER EGGERZ.

11.3
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und GEBRÜDER EGGERZ gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.4
Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

12 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

12.1
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, wird auf die folgende Belehrung hingewiesen:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gebrüder Eggerz UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Gottfried-Keller-Weg 6, 85757 Karlsfeld, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

12.2
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht Nicht paketversandt fähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

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